Skip to main content Skip to page footer

Wichtige Informationen

Rund um die Praxis und Logopädische Therapie

Damit Ihr Besuch in unserer Praxis für Logopädie in Füssen reibungslos verläuft, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Ob Hinweise zur Barrierefreiheit, zur Organisation Ihrer Therapie oder Antworten auf häufig gestellte Fragen – auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige auf einen Blick. Falls etwas fehlt, fragen Sie uns gerne!

Barrierefreiheit und Parken

Unsere Praxis befindet sich im Erdgeschoss, ist jedoch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Es führen einige Stufen zur Eingangstür hinauf. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung beim Zugang benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte informieren Sie uns vor Ihrem Termin, damit wir den Zugang so angenehm wie möglich gestalten können.

Parkplätze stehen kostenpflichtig an der Augsburger Straße nahe unserer Praxis zur Verfügung. Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie in der Parkgarage der Sparkasse oder an den Parkplätzen am Bahnhof.

Bitte beachten Sie, dass das Parken im Hof nur zum Ein- und Aussteigen für gehbehinderte Personen gestattet ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Um eine logopädische Diagnostik, Beratung oder Behandlung bei uns zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. 

Die Verordnung muss vor Therapiebeginn vorliegen.

Ja, wir bieten Hausbesuche an, wenn dies medizinisch notwendig ist und durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt verordnet wurde. Sollte ein Hausbesuch erforderlich sein, besuchen wir Sie gerne zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung im Raum Füssen und Umgebung.

Heilmittelverordnungen können von Hausärztinnen und Hausärzten, Kinderärztinnen und Kinderärzten, HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzten, Phoniaterinnen und Phoniatern, Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden, Pädaudiologinnen und Pädaudiologen, Neurologinnen und Neurologen sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt werden.

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr sind Patientinnen und Patienten in der Regel zuzahlungspflichtig. Es fallen 10 % des Rezeptwertes sowie 10 Euro Rezeptgebühr pro Heilmittelverordnung an, sofern keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht vorliegt. 

Privatversicherte Personen müssen den Betrag zunächst privat begleichen. Die Erstattung durch die private Krankenversicherung erfolgt je nach Tarif.

Nachdem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Behandlungsbedarf festgestellt hat, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis. Bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung zu Ihrem ersten Termin mit – sie darf nicht älter als 28 Tage sein. 

Der erste Termin umfasst ein ausführliches Anamnesegespräch und eine logopädische Befunderhebung. Anschließend erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die weiteren Therapieziele und -inhalte.

Da wir die vereinbarten Termine ausschließlich für Sie reservieren, bitten wir Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich für Andere freizugeben.Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. 

Andernfalls behalten wir uns vor, Ihnen den Termin privat in Rechnung zu stellen.

Telefonische Erreichbarkeit

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der Therapiezeiten nicht persönlich zu erreichen sind. Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Name, Telefonnummer und Ihrem Anliegen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Unsere Telefonnummer: +49 8362 505484-0